Immer mehr Mitglieder melden sich bei den Verbänden wegen problematischer Vertragsklauseln zu Zeiten der Corona-Pandemie: Bei Absagen von Veranstaltungen z.B. wegen Veranstaltungsverboten könne der Vertrag sofort aufgelöst werden und es bestehe keinerlei Lohnfortzahlungspflicht.
Der SBKV hat den Sachverhalt durch den Rechtsprofessor Thomas Geiser prüfen lassen. Dieser kommt in seinem Gutachten zum Schluss:
Viele Arbeitsvertragsklauseln betreffend pandemiebedingter Absagen von Veranstaltungen sind unzulässig!
Die Vertrauensanwältin des SBKV (und des SMV), Yolanda Schweri, hat das Gutachten zusammengefasst.