In einer Zeit, in der die Teilnahme der Schweiz an den Abkommen von Schengen/Dublin durch ein Referendum gegen eine Anpassung des Waffengesetzes gefährdet ist, drängt es sich auf, sich mit den Folgen eines möglichen Austritts aus dem Schengen-Raum, insbesondere für Musikschaffende, genauer auseinanderzusetzen.
In der kleinen Ortschaft Schengen im Süden Luxemburgs ist das nach ihr benannte Abkommen am 14. Juni 1985 unterzeichnet worden. Es ging darum, das bestehende Freizügigkeitsabkommen zwischen den drei Benelux-Ländern auf Deutschland und Frankreich auszuweiten. Vorrangiges Ziel war es, die Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichnerstaaten auf lange Sicht abzuschaffen. Das Durchführungsübereinkommen («Schengener Übereinkommen») wurde am 19. Juni 1990 von den oben genannten Ländern und in den folgenden Monaten von Italien, Spanien und Portugal ratifiziert. Mit der Umsetzung dieses Übereinkommens im Jahr 1995 wurde das geschaffen, was man seither den «Schengen-Raum» nennt. Dieser wächst nach und nach mit dem Beitritt neuer Länder zur Europäischen Union, doch das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich nur teilweise an den Bestimmungen. Obwohl sie nicht Mitglied der EU sind, werden auch Island und Norwegen in die Liste aufgenommen, um weiterhin von der Freizügigkeit profitieren zu können, welche sie bereits mit den anderen nordischen Ländern unterhielten. Nicht zuletzt sind mit diesem Übereinkommen die Bereiche des ursprünglichen Abkommens auf die Gebiete der polizeilichen Zusammenarbeit, aber auch der Einwanderung und des Asyls ausgedehnt worden.
Um in den Genuss der Vorteile des Schengen-Raums zu kommen, nahm die Schweiz Beitrittsverhandlungen auf, die 2004 abgeschlossen wurden. Trotz der heftigen Opposition von SVP und AUNS stimmte das Volk mit knapper Mehrheit zu, sich der Abstimmung vom 5. Juni 2005 anzuschliessen. Nach der Ratifizierung des Abkommens mit der Schweiz durch alle anderen Mitgliedsländer trat der Bund am 12. Dezember 2008 dem Gebiet bei. Da die Schweiz jedoch keine Zollunion mit der EU abgeschlossen hat, bleibt die Warenkontrolle erhalten. Derzeit umfasst der Schengen-Raum 26 Staaten, darunter alle unsere Nachbarn, einschliesslich das Fürstentum Liechtenstein. Auf EU-Ebene ist es Teil des «Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» des Vertrags von Lissabon, ebenso wie die Dublin III-Verordnung über das Asylrecht, die unter anderem verhindert, dass ein gescheiterter Asylbewerber einen neuen Antrag in einem anderen «Dublin-Land» stellt. Wie alle EU- und EFTA-Mitglieder wendet auch die Schweiz diese Regelung an.
Vereinfachte Personenfreizügigkeit
Für Musikschaffende, die im Schengen-Raum leben, ist die angenehmste Folge die Möglichkeit, in alle Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Zeit bei den Grenzkontrollen zu verschwenden, was umso bequemer ist, wenn sie mit ihrem Instrument unterwegs sind. Musiker aus Drittstaaten können sich auch halbjährlich ab dem Tag ihrer Ankunft («Schengen-Visum») für höchstens 90 Tage frei bewegen, wobei ihr Pass bei der Einreise in den Schengen-Raum mit einem Stempel versehen werden muss. Es gibt geeignete Lösungen für Menschen, die zwecks Studium oder Arbeit in einem Land wohnen (Langzeitvisum). Wenn die Schweiz den Schengen-Raum verlässt, wäre sie wahrscheinlich eines der Länder, deren Staatsangehörige kein Visum benötigen, und wäre dennoch ein Drittland und somit den oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Aufenthaltsdauer unterlegen (es sei darauf hingewiesen, dass Fälle, die unter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und damit über Langzeitarbeit fallen, nicht betroffen wären). Darüber hinaus wären systematische Kontrollen an den Schweizer Grenzen wieder überaus lästige Realität, mit Warteschlangen, die umso länger wären, da das Schengener Informationssystem SIS konsultiert und der Pass gestempelt werden muss – derartige Verwaltungsverfahren würden Zeitverschwendung bedeuten. Da derzeit täglich mehr als 1,7 Millionen Menschen die Landesgrenzen überschreiten, ist davon auszugehen, dass der Zoll extrem überlastet wäre. Dies würde bei denjenigen, welche die Zeit vor dem Beitritt des Bundes zum Schengen-Raum noch erlebt haben, einige schlechte Erinnerungen wecken, zumal die damals geltenden Rechtsvorschriften weniger restriktiv waren. Auf Flughäfen würden auch Fluggäste, die aus der zu einem Drittland herabgestuften Schweiz kommen beziehungsweise in die Schweiz fliegen, der oben beschriebenen Kontrolle unterliegen.
Was die wirtschaftlichen Probleme betrifft, die aus einem allfälligen Austritt aus dem Schengener Abkommen resultieren würden ¬– ihnen hat der Bundesrat einen am 21. Februar 2018 veröffentlichten Bericht gewidmet [siehe unten] –, so sind Auswirkungen auf die Kulturwelt zu befürchten, die bekanntlich oft eines der ersten Opfer von Budgetkürzungen ist. Ebenfalls die Tourismusbranche zeigt sich tief besorgt über die Gefahr einer weniger attraktiven Schweiz und argumentiert neben dem Problem der längeren Warteschlangen an Flughäfen auch damit, dass, wenn das Schengen-Visum für die Schweiz nicht mehr gültig wäre, allenfalls ein zweites Visum erforderlich würde. Der BR-Bericht prognostiziert einen möglichen Rückgang der Touristenzahlen um 15 bis 40 %. Aber auch die Festivals und damit einige Musikschaffende leben bis zu einem nicht unerheblichen Teil vom Beitrag ausländischer Musikliebhaber, die unser Land besuchen.
Die Illusionen der Gegner
Warum werden die Schengen/Dublin-Abkommen, die auch in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl- und Einwanderungspolitik und Verbrechensbekämpfung (Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Cyberkriminalität, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Menschenhandel, Drogenhandel usw.) überaus nützlich sind, leichtfertig aufs Spiel gesetzt? Das Schweizer Waffenrecht muss nach der Revision der europäischen Richtlinien angepasst werden, welche gewisse Lehren aus den jüngsten Terroranschlägen ziehen. Aus Gründen der inneren Sicherheit ist daher geplant, Informationen im Falle eines Waffentransfers von einem Schengen-Staat in einen anderen zu übermitteln. Hauptziel ist es daher, den Schutz vor dem Missbrauch von Schusswaffen zu verstärken und deren Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Nach Angaben der Bundesbehörden wäre die Hauptfolge, dass einige der Schützen ihre Waffen oder ihre Zugehörigkeit zu einem Schützenverein anmelden müssten. Die Schweiz hat des Weiteren Ausnahmen ausgehandelt: für Soldaten, damit sie ihre Armeewaffe zu Hause behalten können, oder auch, um die helvetischen Schiesstraditionen zu wahren. Dennoch haben die Gegner ein Referendum gegen die Revision dieses Gesetzes eingeleitet. Sie brachten katastrophale und unverhältnismässige Argumente vor, die an jene der amerikanischen Waffenlobby erinnern.
Was würde nun passieren, wenn die Mehrheit der Wähler diese Revision des Waffengesetzes am 19. Mai ablehnen würde? Nähme die Schweiz Änderungen der Richtlinien über die beiden mit den Schengen- und Dublin-Staaten geschlossenen Assoziationsabkommen nicht in ihr nationales Recht auf, so würden selbige erlöschen, es sei denn, ein gemischter Ausschuss aus Vertretern der Schweiz, der EU-Kommission und aller EU-Mitgliedstaaten würde innerhalb von 90 Tagen etwas anderes beschliessen. Da die Entscheidung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit jedoch einstimmig zu treffen ist, und vor dem Hintergrund der komplizierten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, besteht in dieser Hinsicht eher wenig Hoffnung. Unter anderem hätte die Polizei keinen Zugang mehr zum SIS-System, einer unverzichtbaren Datenbank, insbesondere zur Identifizierung von Straftätern oder zur Bergung gestohlener Gegenstände. Ohne das Dubliner Abkommen könnten Personen, denen der Flüchtlingsstatus in einem Dubliner Staat verweigert wurde, einen neuen Antrag in der Schweiz stellen. Die Folgen wären einerseits eine Zunahme der Unsicherheit und andererseits eine Zunahme der Zahl der Asylbewerber – zwei der bevorzugten Themen einer sehr rechten Partei…. die gegen diese Revision des Waffengesetzes kämpft. Inkonsequenz? Eine geschickte machiavellistische Taktik, Probleme zu verschärfen, um sie dann besser verurteilen zu können und damit kurzfristig (nationale Wahlen im Herbst dieses Jahres) und langfristig (SVP-Initiative gegen die Freizügigkeit) neue politische Schlachten zu gewinnen? Oder eine hinterlistige Art, um sich an der 2005 vom Schweizer Volk getroffenen Entscheidung zugunsten des Beitritts zum Schengen-Raum zu rächen, gegen den die nationalistische Partei so hart gekämpft hatte?
Laurent Mettraux
Übersetzung: Johannes Knapp
Weiterführende Links zur vertieften Lektüre:
Liste der aus der Gesetzesrevision hervorgegangenen Änderungen
Schengen- und Dublin-Abkommen: Fragen und Antworten
Informationen der Bundesbehörden zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht
Folgen im Falle der Kündigung des Schengen- und des Dublin-Abkommens