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Die Taskforce Culture begrüsst den vom Bundesrat verkündeten Öffnungsschritt, einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat bleiben bestehen

Der gestern kommunizierte “fünfte Öffnungsschritt” bringt auch fÜr die Kultur weitere substanzielle Erleichterungen, und zwar sowohl für den Profi- als auch für den Amateurbereich. Es ist erfreulich, dass viele Anliegen der Taskforce Culture – u.a. betreffend Kapazitätsbeschränkungen – in die überarbeitete Verordnung eingeflossen sind und die Anliegen des Kultursektors in wichtigen Punkten berücksichtigt wurden. Durch die Lockerungen für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat sind aber Unklarheiten betreffend Testkapazitäten und Kostenübernahme umso dringender und im Sinne der Kultur zu klären.

Die Stossrichtung stimmt: Kulturveranstaltungen können wieder mit deutlich mehr Publikum und unter weniger strengen Auflagen stattfinden. Erfreulich ist auch, dass nun die gleichen Regeln für Profis und den Amateurbereich gelten. Auch Laien können nun wieder richtig proben und auftreten. Die kurzfristig und wider Erwarten neu formulierten Regeln und zusätzlichen Lockerungen bedürfen nun einer genauen Betrachtung durch die Akteurinnen und Akteure im Kultursektor, damit sie umgesetzt werden können. Hier stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt einige Fragen in der praktischen Anwendung.

Offene Fragen zum Covid-Zertifikat

Ungeklärt ist, inwiefern Bund und Kantone bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat die Testkosten für Tests übernehmen und ob in den Regionen, wo Grossveranstaltungen stattfinden, ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Bund das Testen anordnet, müssen auch die entstehenden Kosten übernommen werden. Offene Fragen u.a. im Zusammenhang mit der Bereitstellung ausreichender Testkapazitäten durch Bund oder Kantone sowie deren Finanzierung, schwächen das Konzept des Zertifikats empfindlich. Es ist unabdingbar, dass das Testen eine valable Alternative darstellt.

Neu soll bei Veranstaltungen, die nur mit gültigem Covid-Zertifikat besucht werden dürfen, das Testmaterial für die vor Ort vorgenommenen Schnelltests vergütet werden. Dass hingegen die Kosten für die notwendige Testinfrastruktur und für das Fachpersonal vor Ort nicht übernommen werden sollen und auch nicht über die Ausfallentschädigungen geltend gemacht werden können, ist fragwürdig.

Planungssicherheit unverändert von grösster Bedeutung

Es kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eine ausreichende Vorlaufzeit für Veranstaltungen ist. Bei allen Akteurinnen und Akteuren herrscht das Verständnis, dass ein Projekt aus epidemiologischen Gründen kurzfristig gestoppt werden muss; es darf jedoch nicht sein, dass die Rahmenbedingungen für eine kommende Phase erst wenige Tage vorher final bestimmt werden. Hier wünschen wir uns für alle Veranstaltungsarten und – Grössen eine frühzeitige Kommunikation der Rahmenbedingungen in der Zukunft.

Trotz der aktuell guten epidemiologischen Lage müssen die Kantone zudem den Schutzschirm für Publikumsanlässe rasch umsetzen, damit die Veranstaltenden die Planung mit ausreichender finanzieller Absicherung an die Hand nehmen können. Schliesslich braucht es nun rasch eine Perspektive für die Normalisierungsphase: Wann ist diese erreicht und welche Auflagen werden wie lange aufrechterhalten?

Ergebnisse der Sommersession des Parlaments

Das Parlament hat folgenden Geschäften ohne grosse Diskussionen zugestimmt:

  • Nachtragskredite für die Ausfallentschädigung / Transformationsprojekte sowie für die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich;
  • Kredit für den Schutzschirm für Publikumsanlässe (Ausfallversicherung für grosse Anlässe wie beispielsweise Festivals);
  • Verlängerung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende bis Ende 2021

Es ist bedauerlich, dass die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur bis Ende April 2022 in der Sommersession knapp gescheitert ist, obwohl bereits seit Langem absehbar ist, dass bis Ende Jahr im Kulturalltag noch keine Normalität herrschen wird.

Wenigstens soll nun der coronabedingte Mehraufwand (z.B. Infrastrukturkosten, zusätzliches Personal usw.) bei durchgeführten Veranstaltungen über die Ausfallentschädigung vergütet werden. Dieser Mehraufwand wird sicher teilweise auch Anfang 2022 noch anfallen. Zudem sind Veranstaltende auch vom internationalen Touring der Künstlerinnen und Künstler abhängig. Das Tournee-Geschäft kommt aber erst langsam wieder in Gang, eine Normalisierung ist nicht vor Frühjahr/Sommer 2022 zu erwarten. Auch sind viele Kulturschaffende zusätzlich auf private Anlässe und Corporate-Shows angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Bereich zeichnet sich noch keine Erholung ab und so wird auch die Nothilfe für Kulturschaffende wohl noch länger eine notwendige Unterstützungsmassnahme bleiben.

Die Taskforce Culture bietet gerne Hand, eine vom Bundesrat in Aussicht gestellte Lagebeurteilung der Kultur im Hinblick auf die Herbstsession mit ihrem Know-how zu unterstützen.

[Medienmitteilung der Taskforce Culture]